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TechnikArt
Braunesberger Christoph
Mayrwinkl 8
4575 Roßleithen
UID: ATU67617858


+43 (0) 664 / 162 30 80
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Adresse Hauptlager und Studio: 
Am Thalbach 100
4600 Thalheim bei Wels

 

 

 

AGB ́s der Firma TechnikArt

1 . Mietdauer

Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter.

2. Eigentumsrecht

Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. Weitervermietung,Verkauf, Verpfändung ist untersagt.

3. Prüfung der Mietsache

Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten wurde, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten.

Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet, die auf technische Gebrechen zurückzuführen sind.

4. Sorgfaltspflicht

Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Während des Mietzeitraums allfällig entstandene Mängel und Defekte sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.

5. Sicherheitsvorschriften

Der Mieter hat alle notwendigen Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen einzuhalten.

6. Versicherungsschutz

Das Material wird auf Gefahr und Verantwortung des Mieters transportiert, gelagert und betrieben.
Der Mieter ist für die Geräteversicherung selbst verantwortlich bezw. muss diese eigenhändig abschließen.
Im Falle eines Schadens, der nicht aus der üblichen Abnutzung entsteht, ist der Gesamtschaden vom Mieter innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Ist ein Techniker/Kameramann o.d.g. der Firma TechnikArt dabei so übernimmt die Firma TechnikArt (Vermieter)
für alle Geräte die aus dem eigen Mietpark stammen den Versicherungsschutz..

7.Haftung

Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Das Einhalten von erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Auflagen ist Sache des Mieters. Dies bezieht sich auch auf etwaige technische Veränderungen die zum Erlöschen länderspezifischer technischer Spezifizierungen führen. (CEE Zertifizierungen o. Ä.)

7.1 Grundsätzlich trägt der Mieter während der Mietzeit gegenüber Vermieter die volle Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die sonstige Verschlechterung der Geräte und zwar unabhängig davon, ob er dies verschuldet hat oder nicht. Der Kunde haftet ausdrücklich für seine Mitarbeiter oder sonstige, vom Kunden beauftragte, auf Weisung des Kunden handelnde Dritte.

7.2 Der Kunde haftet auch für alle Vermögensnachteile, die der Vermieter durch eine verspätete Rückgabe der Geräte entstehen und zwar unabhängig davon, ob der Kunde dies verschuldet hat oder nicht. Der Kunde hat in diesem Fall zusätzlich zur Nutzungsentschädigung alle Schäden zu ersetzen. Gleiches gilt für die Rückgabe beschädigter oder defekter Geräte. Insbesondere kommen folgende Schäden in Betracht: die Unmöglichkeit der anderweitigen Vermietung bis endgültigen Rückgabe bzw. bis zur endgültigen Instandsetzung bzw. Geräteneuanschaffung und Leistung von berechtigtem Schadensersatz an einen nachfolgenden Mieter falls der Vermieter wegen der verspäteten Rückgabe oder der Beschädigung eine Gebrauchsüberlassung an den Anschlussmieter nicht möglich war, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung und die Reparaturkosten. Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht im vertragsgemäßen Zustand zurück, ist der Vermieter weiter berechtigt, auch ohne Aufforderung und Mahnung und ohne Fristsetzung auf Kosten des Kunden den Mietgegenstand in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. durch Dritte versetzen zu lassen.

8.Storno

Sofern nicht anders vereinbart ist bis eine Woche vor Mietantritt 50% und danach 100% des Bruttomietbetrages fällig.

9.Gerichtsstand

Kirchdorf